Corona-Update 04.12.2021: Training nur mit 2G+

Ab 04. Dezember 2021 gelten für Baden-Württemberg neue Corona-Regeln. Im Bodenseekreis besteht die Alarmstufe II, was für den Trainingsbetrieb in geschlossenen Räumen 2G+ bedeutet.

Die Teilnahme am ATC-Trainingsbetrieb ist nur noch Personen gestattet, die geimpft oder genesen sind und zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Schnelltest vorweisen.

Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, dürfen ebenfalls am Training teilnehmen. Hier sind ein entsprechender ärztlicher Nachweis und zusätzlich ein tagesaktueller negativer Schnelltest vorzuzeigen.

Von der Testpflicht bei 2G+ ausgenommen sind:
– Geboosterte Personen, also genesene und geimpfte, die ihre Auffrischimpfung erhalten haben.
– Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind. *)
– Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis / PCR-Test erfolgen). *)

Hier geht es zur Übersicht zu den aktuellen Regeln in Baden-Württemberg.


Achtung! Der ATC stellt vereinsseitig keine Testmöglichkeit zur Verfügung.


*) Ergänzte Regelung vom 05.12.2021